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„Stimmen für die Stille“ – Newsletter Nr. 2 vom 17. 12. 2008

„Stimmen für die Stille“ – Newsletter Nr. 2 vom 17. 12. 2008

Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe UnterstützerInnen der „Stimmen für die Stille“!
Liebe Interessierte am Mariahilfer Ruhe- und Therapiepark!

Wir freuen uns, Ihnen die zweite Nummer unseres Newsletters zu übersenden.
Ganz besonders freuen wir uns, Ihnen ein vorweihnachtliches Geschenkspackerl zu überreichen: Im Rahmen der Mariahilfer Bezirksvertretungssitzung am 11. Dezember haben wir erfahren, daß eine Umgestaltung des Ruhe- und Therapieparks in einen Spielplatz fürs erste vom Tisch ist. Damit es nicht bei einem politischen Lippenbekenntnis bleibt, bleiben „Stimmen für die Stille“ gemeinsam mit Ihrer Unterstützung dran …

Nun geht es darum, dass Ideen/Lösungsansätze im Zusammenhang mit den sozial verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen in die Tat umgesetzt werden und daß der Park wieder attraktiv wird für Ruhesuchende, SeniorInnen und Menschen mit Behinderungen.

In diesem Zusammenhang unsere Bitte an Sie: Kontaktieren Sie die Agierenden aus Politik und der Jugendbetreuung und fragen Sie nach deren Konzepten und Plänen. Wir haben eine Helpline-Liste auf unserer Seite mit den Ansprechpersonen, Telefonnummern, E-Mails zusammengestellt.
Es ist wichtig, daß möglichst viele Menschen Lösungen und deren Umsetzung von den Verantwortlichen einfordern!

Unsere nächste Gesprächsrunde findet am 12. Jänner 2009 in der Gastwirtschaft Herrmann statt. Dieses Mal wird auch Herr Krendl, Präventionsbeamter vom Wachzimmer in der Stumpergasse, dabei sein.

Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2009.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Öllinger und Georg Schober.

INHALTSVERZEICHNIS

  • ++01: WAS GIBT ES NEUES?
  • +01.01: Kurzbericht von der Mariahilfer Bezirksvertretungssitzung.
  • +01.02: Mariahilfer Bezirksvertretungssitzungen 2009 – warum deren Besuch Sinn macht.
  • +01.03: Termin für das nächste Gespräch „Stimmen für die Stille“ am 12. Jänner 2009.
  • +01.04: Wenn’s vor Weihnachten kracht und schallt – Pyrotechnikgesetz.
  • +01.05: Unterstützung durch Unterschriften.
  • +01.06: „Stimmen für die Stille“ – literarischer Adventkalender.
  • ++02: SERVICE UND IMPRESSUM.

++01: WAS GIBT ES NEUES?

+01.01. Kurzbericht von der Mariahilfer Bezirksvertretungssitzung.

Am Donnerstag, den 11. Dezember fand die letzte Bezirksvertretungssitzung des Jahres in Mariahilf statt.
Hier finden Sie unseren Kurzbericht mit dem Fokus auf den Ruhe- und Therapiepark.

Frau Renate Kaufmann stellte fest: Es wird nicht erwogen, den Ruhe- und Therapiepark in einen Spielplatz umzugestalten.
Zu dieser Klarstellung kam es auf Grund einer Anfrage der „Grünen Alternative“ und einer Resolution der ÖVP. Die SPÖ ihrerseits steuerte einen Antrag bei, in dem die MA 42 aufgefordert wird, eine Tafel beim Eingang zum Vinzenz vom Paul-Park mit dem Hinweis auf die „Widmung“ als RUHE- UND THERAPIEPARK anzubringen. Für Spiel und Spaß soll auf den nächstgelegenen Minna Lachs-Park verwiesen werden.

„Stimmen für die Stille“ nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, daß sich die im Bezirksparlament vertretenen Parteien zum Mariahilfer Ruhe- und Therapiepark bekennen und somit Überlegungen zu seiner Umgestaltung – zumindest fürs erste – vom Tisch sind. Damit es nicht bei einem Lippenbekenntnis bleibt, bleiben die „Stimmen für die Stille“ gemeinsam mit Ihrer Hilfe dran …

Zu den Themen Jugendbetreuung/Parkbetreuung, aufsuchende Jugendarbeit gibt es ebenfalls erste positive Schritte:
Dazu zählt die in der Bezirksvertretungssitzung beschlossene Erhöhung der Mittel für die Jugendbetreuung in Mariahilf von 87.000 auf 205.000 Euro. Ein Jugendcafé (nichtkommerzieller Jugendtreffpunkt) soll entstehen (angedacht ist eine leer stehende Räumlichkeit in der Gumpendorferstraße 62). Der Verein Juvivo wird dieses Projekt betreuen. Wir gehen davon aus, Sie zirka Mitte Jänner näher informieren zu können.

Artikel auf wien.at: Erstes Mariahilfer Jugendcafe steht im Raum `

Was unter anderem noch fehlt, ist ein Gespräch zwischen den für Vandalismus, Lärm usw. verantwortlichen Kindern und Jugendlichen, deren Erziehungsberechtigten und den Schulen. Alles andere würde bedeuten, daß man den Kids vermittelt, ihr Verhalten hätte keinerlei Konsequenzen und sie könnten jederzeit tun, was ihnen gerade einfällt.

Leider endet das Demokratieverständnis im Rahmen der Bezirksvertretungssitzungen teilweise genau dort, wo die gewählten MandatarInnen in unmittelbaren Kontakt mit der Bevölkerung treten könnten. Schriftliche Unterlagen zu den Anträgen, Resolutionen und Anfragen gibt es für die BesucherInnen nicht und Fragen an die Mandatare und Mandatarinnen sind nicht gestattet.

Eine interessante, in Zusammenhang mit der Beantwortung der Anfrage der „Grünen Alternative“ durch Frau Bezirksvorsteherin Kaufmann zu stellende Frage wäre beispielsweise gewesen, welche Ergebnisse die vielen von ihr in Verbindung mit den Problemen rund um den Ruhe- und Therapiepark geführten Gesprächen eigentlich hervorgebracht haben oder wie das Konzept von Juvivo für das Jugendcafé aussieht.
Auch hätten wir Frau Kaufmann darüber aufklären können, daß die kalte Jahreszeit zwar „beruhigend“ auf die im Grätzel ihr Unwesen treibenden sozial auffälligen Kinder- und Jugendlichen einwirkt, diese sich aber keineswegs aus dem öffentlichen Raum zurückgezogen haben.
Nein, es ist KEIN vorweihnachtliches Wunder geschehen.

ANTRAG DER SPÖ MARIAHILF

Die der Sozialdemokratischen Fraktion der Mariahilfer Bezirksvertretung angehörenden unterfertigten BezirksrätInnen stellen gemäß § 24 der Geschäftsordnung für die Bezirksvertretung folgenden Antrag:

Hinweistafel „Vinzenz von Paul-Park“

Die MA 42 möge eine Tafel beim Eingang zum Vinzenz vom Paul Park anbringen mit dem Hinweis RUHE- UND THERAPIEPARK!
Für Spiel und Spaß soll auf den nächstgelegenen Mina Lachs Park verwiesen werden.

Begründung
Um die Ruhe und den Erholungswert dieses kleinen Parks zu gewährleisten, wäre eine Anbringung dieser Hinweistafel sehr begrüßenswert. Dieser Hinweis soll auf die Besonderheit dieses Parks aufmerksam machen, wobei der Begriff RUHE und THERAPIE hervorgehoben werden soll.

ANFRAGE DER GRÜNEN ALTERNATIVE MARIAHILF UND BEANTWORTUNG DURCH BEZIRSKVORSTEHERIN RENATE KAUFMANN

„Weiterbestand des Ruhe- und Therapie-Parks“

In den Jahren 2002/2003 wurde der Vinzenz von Paul-Park in der Garbergasse 20 unter Einbeziehung der AnrainerInnen um etwa 140.000 Euro zum ersten Mariahilfer Ruhe- und Therapiepark umgestaltet. Bei der Gestaltung wurden damals speziell die Bedürfnisse von Ruhesuchenden, älteren und behinderten Menschen berücksichtigt.

Wenige Jahre später wird nun der weitere Bestand des Vinzenz von Paul-Parks als Ruhe- und Therapiepark von der Bezirksvorsteherin in Frage gestellt und der Umbau zu einem Spielplatz erwogen.

Wie weit sind diese Pläne gediehen und welche Kosten würde ein neuerlicher Umbau des Parks verursachen?

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Probleme mit den sozial auffälligen Kindern und Jugendlichen (Vandalismusakte, Schmierereien, Beschimpfungen von AnwohnerInnen und PassantInnen, etc.) im Park und im umgebenden Grätzel in den Griff zu bekommen? Gibt es Kontakte zu den Jugendlichen, deren Erziehungsberechtigten, zu den Schulen?

Was wurde bisher getan, um im Frühjahr kommenden Jahres Angebote für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen, um so die Schwierigkeiten zu minimieren?

Beantwortung der Anfrage

Es wird nicht erwogen, den Ruhe- und Therapiepark in einen Spielplatz umzugestalten.

Bezüglich der Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, um den Vandalismus in den Griff zu bekommen, kann ich einerseits berichten, daß es intensive Kontakte zur Polizei, zu den Schulen, den Kindern und Jugendlichen selbst (über die Parkbetreuung Juvivo) gibt. Ich habe auf Grund der Beschwerden aus der Anrainerschaft mehrere Treffen mit den ParkbetreuerInnen, dem Jugendbeauftragten der Polizei, der MA 13 und den Betroffenen einberufen. Die Probleme konnten daraufhin vorerst in den Griff bekommen werden. Der Beginn der kalten Jahreszeit hat bewirkt, daß sich diese Jugendliche zur Gänze aus dem öffentlichen Raum zurückgezogen haben.

Weiters sind wir alle heute gefragt, eine Entscheidung bezüglich der Finanzierung eines „Jugendcafes“ im Bezirk zu treffen.

RESOLUTION DER ÖVP MARIAHILF

„Erhaltung des Vinzenz-von-Paul-Parks als Ruhe- und Therapiepark“

Die Bezirksvertretung Mariahilf spricht sich dafür aus, daß der Vinzenz-von-Paul-Park als Ruhe- und Therapiepark in Mariahilf erhalten bleibt.

Der Vinzenz-von Paul-Park in der Garbergasse 20 wurde 2002/2003 unter Einbindung der Anrainer/innen zum 1. Mariahilfer Ruhe- und Therapiepark umgebaut. Erholung- und Ruhesuchende, ältere und / oder behinderte Menschen finden hier einen Ort, an dem sie Entspannung erleben, aber auch zu Aktivitäten eingeladen sind. Leider haben Jugendliche im heurigen Jahr die Benutzung des Parks wiederholt gestört, nun steht eine alternative Verwendung zur Diskussion. Die Anrainer/innen sich aber eine Beibehaltung des Status quo als Ruhe- und Therapiepark.

+01.02: Mariahilfer Bezirksvertretungssitzungen 2009 – warum deren Besuch Sinn macht.

Besuchen Sie die Bezirksvertretungssitzung. Politik braucht Kontrolle, Anregung und Unterstützung durch jeden einzelnen von uns. Je mehr Menschen den PolitikerInnen auf die Finger sehen, um so schwieriger wird es für Sie, eine abgehobene, den Interessen der Menschen widersprechende Politik zu betreiben.

Bezirksvertretungssitzungen in Mariahilf 2009

17. ordentliche Sitzung – 03.12.2009
16. ordentliche Sitzung – 17.09.2009
15. ordentliche Sitzung – 18.06.2009
14. ordentliche Sitzung – 12.03.2009

Genauere Infos zu der jeweiligen Bezirksvertretungssitzung und über Mariahilf erhalten sie auf wien.gv.at.

Die Sitzungsprotokolle der Bezirksvertretung des 6. Bezirks, sind wie jene aus den anderen Bezirken Wiens, mit einiger Verzögerung auf wien.gv.at nachzulesen:

Auszug aus der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen.

Öffentlichkeit der Sitzungen
§ 5. (1) Die Sitzungen der Bezirksvertretung sind öffentlich.
(2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn es mindestens ein Fünftel der Mitglieder der Bezirksvertretung verlangt und es die Bezirksvertretung nach Entfernung der Zuhörer beschließt oder wenn der Bezirksvorsteher dies anordnet und die Bezirksvertretung nach Entfernung der Zuhörer nicht anderes beschließt. Von Sitzungen der Bezirksvertretung, in denen der Voranschlag oder der Rechnungsabschluss für den Bezirk behandelt wird, darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden.

Eintritt und Verhalten der Zuhörer
§ 6. (1) Der Eintritt von Zuhörern zu den öffentlichen Sitzungen einer Bezirksvertretung erfolgt nach den Weisungen des Vorsitzenden sowie nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze.
(2) Vor dem Eintritt sind gefährliche Gegenstände sowie Taschen und andere Gepäckstücke abzugeben. Ausnahmen bewilligt der Vorsitzende. Für die Aufbewahrung von Gegenständen ist kein Entgelt zu entrichten.
(3) Im Sitzungssaal dürfen Bild- und Tonbandaufnahmen nur mit Bewilligung des Vorsitzenden vorgenommen werden.
(4) Die Zuhörer haben sich jeder Äußerung zu enthalten. Zuhörer, die die Beratungen der Bezirksvertretung in irgendeiner Weise stören oder behindern, hat der Vorsitzende nach vorausgegangener fruchtloser Mahnung zur Ordnung und Unterbrechung der Sitzung aus dem Sitzungssaal entfernen zu lassen. Er kann auch verfügen, dass alle Zuhörer den Sitzungssaal zu verlassen haben, wobei jedoch die Vertreter der Medien davon ausgenommen werden können. Nach Entfernung der Zuhörer wird die Sitzung fortgesetzt. Wurden alle Zuhörer aus dem Sitzungssaal entfernt, ist der Eintritt von Zuhörern zu dieser Sitzung nicht mehr gestattet.
(5) Der Sitzungssaal muss Platz für zumindest 20 Zuhörer bieten.

+01.03: Termin für das nächste Gespräch „Stimmen für die Stille“ am 12. Jänner 2009.

Das nächste Treffen im Rahmen von „Stimmen für die Stille“ – Initiative zur Erhaltung des Mariahilfer Ruhe- und Therapieparks findet statt am Montag, 12. Jänner 2009 um 19.00 Uhr in der Gastwirtschaft Hermann / Boris Birizc, Mittelgasse 7, 1060 Wien.
Unter anderem wird der Präventionsbeamte (ehemals Jugendkontaktbeamte) Herr Krendl vom Wachzimmer Stumpergasse anwesend sein, von seiner Arbeit erzählen und uns mit Tipps versorgen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

+01.04. Wenn’s vor Weihnachten kracht und schallt – Pyrotechnikgesetz.

Anlässlich der nahenden Silvesterfeierlichkeiten und der in den letzten Jahren bereits in der Weihnachtszeit beginnenden Knallerei, finden Sie hier einen Auszug aus dem Pyrotechnikgesetz.

So dürfen beispielsweise pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (z. B. sogenannte Schweizerkracher) an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ab der Klasse II im Ortsgebiet ist verboten.

Ein Hinweis auf die gesetzliche Lage oder / und ein Anruf bei der Polizei (Notruf 133) kann für Ruhe sorgen und die Nerven von Mensch und Tier schonen.
siehe auch den Link zur „Helpline“

Bundesgesetz vom 3. Mai 1974, mit dem polizeiliche Bestimmungen über pyrotechnische Gegenstände und das Böllerschießen getroffen werden (Pyrotechnikgesetz 1974). BGBl. Nr. 282/1974. Änderung: BGBl. Nr. 109/1994 (NR: GP XVIII IA 625/A AB 1459 S. 151. BR: AB 4724 S. 579.) und BGBl. I Nr. 98/2001 (NR: GP XXI RV 621 AB 704 S. 75. BR: 6398 AB 6424 S. 679.)

Auszug aus dem Pyrotechnikgesetz

Begriffsbestimmung:
§ 1. Pyrotechnische Gegenstände im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Unterhaltungs- oder technischen Zwecken dienende Erzeugnisse, die Sätze (Stoffe oder Stoffgemenge) enthalten, bei deren willkürlich ausgelöster chemischer Zustandsänderung bestimmte Bewegungs-, Licht-, Knall-, Rauch-, Nebel-, Druck- oder Reizwirkungen hervorgerufen werden sollen.

Klasseneinteilung
§ 2. Die pyrotechnischen Gegenstände für Unterhaltungszwecke werden entsprechend ihrer Art und Wirkung eingeteilt in:

Klasse I: Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren,
Klasse II: Kleinfeuerwerk,
Klasse III: Mittelfeuerwerk,
Klasse IV: Großfeuerwerk.

Feuerwerksscherzartikel, Feuerwerksspielwaren
§ 3. (1) Zur Klasse I gehören pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht (Anfeuerungs-, Treib- und Effektsatz) von nicht mehr als 3 g.

(3) Einfuhr, Überlassung, Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse I unterliegen, sofern sie nicht unter die Verbote des Abs. 2 oder des vierten Abschnittes fallen, keiner Beschränkung.

Kleinfeuerwerk
§ 4. (1) Zur Klasse II gehören pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht (Anfeuerungs-, Treib- und Effektsatz) von mehr als 3 g bis 50 g.

(3) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen Personen unter 18 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden.

(4) Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II im Ortsgebiet ist verboten.
Der Bürgermeister kann jedoch mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II Sicherheitsgefährdungen und unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu besorgen sind.

(5) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in geschlossenen Räumen nicht verwendet werden.

Anmerkung
Unter Ortsgebiet ist in der Bestimmung des § 2 Abs. 1 Z 15 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, das Straßennetz innerhalb der Richtzeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ zu verstehen.

Verwendung unter besonderen Umständen
§ 17. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen ist verboten. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen überdies innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden.

STRAFBESTIMMUNGEN
§ 31. Wer gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder gegen Anordnungen eines auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Bescheides verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern das Verhalten keinen gerichtlich strafbaren Tatbestand darstellt, von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde von dieser, mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro oder mit Arrest bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Beide Strafen können auch nebeneinander verhängt werden.

Alle Paragraphen des Pyrotechnikgesetz können Sie im Rechtsinformationssystems (RIS) nachlesen.

NATIONALRAT – ANFRAGEBEANTWORTUNG
BM für Inneres Anfragebeantwortung vom 24. September 2008 bezüglich der Vollziehung und Kontrolle des Pyrotechnikgesetz 2007.

Folgende Daten beziehen sich ausschließlich auf Wien. Die Infos über die anderen Bundesländer sind in obiger Anfragebeantwortung nachzulesen.

  • Für das Jahr 2007 wurden von den Behörden 312 Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz gemeldet.
  • Davon allein zu Silvester 2007/2008 162 Anzeigen.
  • Anläßlich des Jahreswechsels (Silvester) 2007/2008 gab es 18 Anzeigen wegen Körperverletzung und 78 wegen Sachbeschädigung.
  • 6 Unfälle mit Personenschaden, darunter 2 Alkoholunfälle in der Silvesternacht 2007 / 2008

+01.05. Unterstützung durch Unterschriften.

Die Liste der UnterstützerInnen wird immer länger!
Auf diesem Weg ein herzliches Dankeschön allen Unterschriften-“LeisterInnen“.

Wir brauchen jede Stimme für die Stille und sammeln weiterhin Unterschriften.

Wir freuen uns über Ihre Meinung, Anregungen, Erfahrungswerte …

+01.06. „Stimmen für die Stille“ – literarischer Adventkalender.

Für all jene, die in der Adventszeit die Ruhe und die Stille suchen, öffnen wir bis 24. Dezember jeden Tag ein Türchen im literarischen Adventkalender.

++ 02: SERVICE UND IMPRESSUM.

Der Newsletter der „Stimmen für die Stille“ – Initiative zur Erhaltung des Mariahilfer Ruhe- und Therapieparks informiert Sie über Neuigkeiten rund um den Mariahilfer Ruhe- und Therapiepark sowie über das eine oder andere „Schnipsel“ aus dem Grätzl bzw. Bezirk.

Wenn Sie den Informationsbrief abonnieren möchten, senden Sie uns eine leere Mail mit ( info@ruhe-und-therapiepark-mariahilf.at ) und Ihrem Vor- und Familiennamen im Betreff.

Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Wenn Sie dies wünschen, senden Sie uns bitte eine leere Mail, diesmal mit dem Betreff: Newsletter abbestellen:
info@ruhe-und-therapiepark-mariahilf.at .

Änderung der Adresse? Bitte abmelden und dann gleich wieder mit neuer Adresse bestellen.

Dieser Newsletter berücksichtigt weitestgehend den Text E-Mail Newsletter (TEN) Standard. Dadurch sollten alle NutzerInnen, auch sehbehinderte Menschen die auf spezielle technische Hilfsmittel angewiesen sind, den Newsletter gut lesen können. Mehr erfahren Sie auf der Seite „Text E-Mail-Newsletter Standard (TEN Standard) in deutscher Übersetzung“.

HerausgeberInnen dieses Newsletters.

Petra Öllinger und Georg Schober.
„Stimmen für die Stille“ – Initiative zur Erhaltung des Mariahilfer Ruhe- und Therapieparks.
Mail: info@petra-oellinger.at .
Internet: http://www.ruhe-und-therapiepark-mariahilf.at .
Kontaktadresse: 1060 Wien, Garbergasse 18/2.
Tel. Nr.: 01/597 75 54.


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