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Bezirksvertretungssitzungen in Mariahilf 2009

Bezirksvertretungssitzungen in Mariahilf 2009 – ein Ausblick

Besuchen Sie die Bezirksvertretungssitzung. Politik braucht Kontrolle, Anregung und Unterstützung durch jeden einzelnen von uns. Je mehr Menschen den PolitikerInnen auf die Finger sehen, um so schwieriger wird es für Sie, eine abgehobene, den Interessen der MariahilferInnen widersprechende Politik zu betreiben.

Bezirksvertretungssitzungen in Mariahilf 2009

  • 17. ordentliche Sitzung – 03.12.2009
  • 16. ordentliche Sitzung – 17.09.2009
  • 15. ordentliche Sitzung – 18.06.2009
  • 14. ordentliche Sitzung – 12.03.2009

Die genauen Infos zu der jeweiligen Bezirksvertretungssitzung und über Mariahilf erhalten sie auf wien.gv.at

Die Sitzungsprotokolle der Bezirksvertretung des 6. Bezirks, sind wie jene aus den anderen Bezirken Wiens, mit einiger Verzögerung auf wien.gv.at nachzulesen.

Auszug aus der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Öffentlichkeit der Sitzungen
§ 5. (1) Die Sitzungen der Bezirksvertretung sind öffentlich.
(2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn es mindestens ein Fünftel der Mitglieder der Bezirksvertretung verlangt und es die Bezirksvertretung nach Entfernung der Zuhörer beschließt oder wenn der Bezirksvorsteher dies anordnet und die Bezirksvertretung nach Entfernung der Zuhörer nicht anderes beschließt. Von Sitzungen der Bezirksvertretung, in denen der Voranschlag oder der Rechnungsabschluss für den Bezirk behandelt wird, darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden.

Eintritt und Verhalten der Zuhörer
§ 6. (1) Der Eintritt von Zuhörern zu den öffentlichen Sitzungen einer Bezirksvertretung erfolgt nach den Weisungen des Vorsitzenden sowie nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze.
(2) Vor dem Eintritt sind gefährliche Gegenstände sowie Taschen und andere Gepäckstücke abzugeben. Ausnahmen bewilligt der Vorsitzende. Für die Aufbewahrung von Gegenständen ist kein Entgelt zu entrichten.
(3) Im Sitzungssaal dürfen Bild- und Tonbandaufnahmen nur mit Bewilligung des Vorsitzenden vorgenommen werden.
(4) Die Zuhörer haben sich jeder Äußerung zu enthalten. Zuhörer, die die Beratungen der Bezirksvertretung in irgendeiner Weise stören oder behindern, hat der Vorsitzende nach vorausgegangener fruchtloser Mahnung zur Ordnung und Unterbrechung der Sitzung aus dem Sitzungssaal entfernen zu lassen. Er kann auch verfügen, dass alle Zuhörer den Sitzungssaal zu verlassen haben, wobei jedoch die Vertreter der Medien davon ausgenommen werden können. Nach Entfernung der Zuhörer wird die Sitzung fortgesetzt. Wurden alle Zuhörer aus dem Sitzungssaal entfernt, ist der Eintritt von Zuhörern zu dieser Sitzung nicht mehr gestattet.
(5) Der Sitzungssaal muss Platz für zumindest 20 Zuhörer bieten.

Die Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen in Wien


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